Die Feuerwerkskörper

Doch worauf müssen Sie beim Kauf achten?
Achten Sie darauf, dass die Feuerwerkskörper eine CE-Kennzeichnung haben. Nur so entsprechen sie den europäischen Sicherheitsstandards. Auch können Sie damit prüfen. Ob es sich um ein geprüftes Produkt oder um ein minderwertig produziertes und damit potentiell gefährliches Produkt handelt.
Es ist immer ratsam, auf Feuerwerkskörper aus europäischer Produktion zurückzugreifen.

Wo darf gefeuert werden?
Grundsätzlich ist es im Ortsgebiet verboten, es sei denn man hat die besondere Genehmigung des Bürgermeistes. Auch unmittelbar vor Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten sowie Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten darf man keine Feuerwerkskörper zünden. Natürlich darf auch in der Nähe von leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie z.B. Tankstellen und Menschenansammlungen kein Feuerwerkskörper entzündet werden.

Gefahrenhinweise
Überlassen Sie niemals unberechtigten Personen die Feuerwerkskörper. Die Feuerwerkskörper sollte nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht unmittelbar von Gebäuden, Fahrzeuge usw gezündet werden. Blindgänger sollen sofort mit Wasser gelöscht werden, BEVOR diese entsorgt werden! Es gab erst einen Fall in Ternitz, bei dem ein Jugendlicher mehrere Finger durch einen Blindgänger verlor.  Natürlich dürfen Feuerwerkskörper niemals auf Menschen, Gebäude, Fahrzeuge usw gerichtet werden. Auch bei Feuerwerkskörper ist es empfehlenswert, immer Löschmittel in der Nähe zu haben. Wenn sich ein Gebäude, Fahrzeug etc. in Brand setzt, rufen Sie sofort den Notruf 122 an.
Wenn Ihr Haus oder ihre Wohnung in der Silvesternacht leer steht, ist es empfehlenswert die Fenster und Türen zu schließen.